Eine gute Basis

 

Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI – Soziale Pflegeversicherung) weist den Ländern die Ver-antwortung für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur zu. Das Landespflegegesetz präzisiert diese Verantwortung dahingehend, dass zugleich eine regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte Versorgung für alle Pflegebedürftigen bestehen soll.

Im Land Brandenburg gewährleisten 509 ambulante Pflegedienste (lt. amtlicher Pflegestatistik zum 15.12.2005) die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen, die für die Pflege in ihrer häuslichen Umgebung professionelle Hilfe benötigen.

Knapp zwei Drittel der Pflegedienste befindet sich in privater und ein Drittel in gemeinnütziger Trägerschaft.

Für pflegebedürftige Menschen, die aus ganz unterschiedlichen Gründen zum Teil oder gänzlich nicht mehr zu Hause betreut und gepflegt werden können, stehen in 320 Pflegeheimen Pflegeplätze zur Verfügung. Dabei handelt es sich überwiegend um vollstationäre Dauerpflegeplätze, aber auch um Kurzzeitpflegeplätze und Plätze für die Tages- und Nachtpflege.

Die Pflegeheime befinden sich  zu zwei Dritteln in gemeinnütziger Trägerschaft – Träger sind hier die Wohlfahrtsverbände, knapp ein Drittel wird privat geführt und fünf Prozent der Pflegeheime befinden sich in kommunaler Trägerschaft.  

Etwas mehr als die Hälfte der 21.540 verfügbaren Pflegeplätze im Land Brandenburg wurden im Rahmen des Investitionsprogramms Pflege (IVP) im Zeitraum zwischen 1995 und 2002 geschaffen. Das IVP umfasst den Neubau und die Sanierung von 186 Pflegeheimen mit 11.845 geförderten Pflegeplätzen, die mit Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 52 Pflegeversicherungsgesetz, öffentlichen Mitteln des Landes und der  Kommunen sowie mit Mitteln der Träger errichtet wurden.  Auf Grund der öffentlichen Förderung sollen diese Plätze vorrangig Pflegebedürftigen mit geringer finanzieller Leistungsfähigkeit zur Verfügung gestellt werden.

Neben den stationären Pflegeplätzen wurden im Rahmen des IVP auch 1600 Plätze des betreuten Wohnens im Heim als Ein- und Zweiraumwohnungen geschaffen. Bei diesem Modell lebt die pflegebedürftige Person allein oder mit dem Lebenspartner bzw. der Lebenspartnerin als Mieter in einer separaten Wohnung im Pflegeheim. Die Pflege wird von einem ambulanten Pflegedienst übernommen. Im Rahmen eines Betreuungsvertrages mit dem Pflegeheim werden Betreuungsleistungen wie z.B. Reinigung der Wohnung, Besorgung der Wäsche, Notruf oder die Teilnahme am Essen vereinbart. Auch diese Wohnungen sind Mietern mit geringer finanzieller Leistungsfähigkeit vorbehalten.
 
In jüngster Zeit etablieren sich zunehmend landes- und bundesweit ambulant betreute Wohngemeinschaften als alternative Wohnform zum Pflegeheim. Sie wollen dem Anspruch des selbstbestimmten Wohnens in der eigenen Häuslichkeit gerecht werden. Pflegebedürftige Menschen mieten entsprechend großen und geeigneten Wohnraum und schließen sich zu einer Wohngemeinschaft zusammen. Sie beauftragen einen von ihnen ausgewählten ambulanten Pflegedienst, der fachlich qualifiziertes Begleitpersonal zur Verfügung stellt, aber nur Gast in der fremden Wohnung ist. Was der Pflegedienst zu tun hat, bestimmen die  Mieter bzw. deren Angehörige oder Betreuer.

Den Angehörigen oder Betreuern kommt eine wichtige Rolle zu, da sie maßgeblich für die Lebensgestaltung in der Wohngemeinschaft Verantwortung tragen. Die eigene Versorgung in der betreuten Wohngemeinschaft unterscheidet sich damit wesentlich von der Vollversorgung eines Pflegheimes.

Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die Wohnform der ambulant betreuten Wohngemeinschaft insbesondere für demenziell erkrankte pflegebedürftige Menschen eignet. Auch bietet sie eine Alternative in dünn besiedelten Regionen, in denen der Bau eines Pflegheimes nicht wirtschaftlich wäre.

Die Angebotsstruktur professioneller Pflege und Betreuung ist im Land Brandenburg breit gefächert. Ob ambulant oder stationär, ob konfessionell oder ungebunden, ob großes Haus mit Hotelcharakter oder kleines Haus mit familiären Strukturen – die Pflege im Land Brandenburg will dem Anspruch gerecht werden, für jede pflegebedürftige Person das für sie am besten geeignete Pflegearrangement zur Verfügung zu stellen. Die vorhandene Basis werden die Partner der Pflege weiter ausbauen. Die Pflegeinitiative wird dafür der Motor sein.

Nicht jede Pflegesituation muss jedoch durch professionelle Pflege bewältigt werden. Rund drei Viertel aller pflegebedürftigen Menschen – darunter viele Demenzkranke - werden zu Hause ausschließlich oder überwiegend von Angehörigen gepflegt. Für Sie stehen in vielen Teilen des Landes Betreuungsgruppen und Helferinnenkreise zur Verfügung, die demenzkranke Menschen stundenweise zu Hause oder in einer Gruppe ehrenamtlich betreuen und damit pflegende Angehörige entlasten. Auch für diese Form der Betreuung durch bürgerschaftliches Engagement wird die Pflegeinitiative einen Impuls zum Ausbau der vorhandenen Angebote setzen.

Näheres erfahren Sie unter dem Menüpunkt „Herausforderung Demenz“.

 


 

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Eröffnungsrede

zur Pflegeinitiative am 2. Altenpflegetag

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