Pflegestatistik
Die unter dieser Rubrik aufgeführten Zahlen sind den Statistischen Berichten des Landesbetriebes für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg (K VIII 1 – 2j / 05 „Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Empfänger von Pflegegeldleistungen im Land Brandenburg 2005) entnommen. Die statistische Erhebung wird zweijährlich zum 15.12. durchgeführt. Derzeit liegen die Auswertungen der Erhebung vom 15.12.2005 vor.
Anzahl und Leistungsinanspruchnahme zu Hause oder im Heim
Im Land Brandenburg lebten im Dezember 2005 74.600 Pflegebedürftige im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). 73 % der Pflegebedürftigen nehmen ambulante Pflegeleistungen in Anspruch. Das heißt, dass fast Dreiviertel der Anspruchsberechtigten zu
Hause gepflegt wird, entweder durch Angehörige oder Bekannte (die
Pflegekasse zahlt dann das Pflegegeld) oder durch einen ambulanten
Pflegedienst. Es gibt auch die Möglichkeit, Geldleistungen und
Sachleistungen miteinander zu kombinieren. Ausschließlich für das
Pflegegeld entscheiden sich immerhin 45 % der Pflegebedürftigen. Nur ein Viertel der Pflegebedürftigen lebt dagegen in einer vollstationären Pflegeeinrichtung.
Damit nimmt das Land Brandenburg in Bezug auf die häusliche ambulante
Pflege im Vergleich der Bundesländer neben Hessen (74 %) und Thüringen
(72 %) einen vorderen Platz ein.
Altersstruktur, Pflegestufen, Entwicklung zu 2003
Altersstruktur
Von den 74.600 Pflegebedürftigen ist knapp ein Fünftel (19%) jünger als
65 Jahre. In der Altersgruppe zwischen 65 Jahren und 80 Jahren beträgt
der Anteil ein Drittel (32 %). Die Hälfte der Pflegebedürftigen ist 80
Jahre und älter.
Die Pflegestufen
Von den 74.600 Pflegebedürftigen war etwas weniger als die Hälfte (49 %) der Pflegestufe I zugeordnet. 37 % erhielt Leistungen der Pflegestufe II. Der Anteil der Schwerstpflegebedürftigen in der Pflegestufe III betrug 14 %.
Entwicklung zu 2003
Die Zahl der Pflegebedürftigen ist
insgesamt um 7,7 % im Zeitraum vom 15.12.2003 bis zum 15.12.2005
angestiegen. In der Pflegestufe III fiel die Steigerung am höchsten
aus, sie betrug 12 %, in der Pflegestufe II betrug sie 6 % und in der
Pflegestufe I 8 %.
Obgleich die Inanspruchnahme von Pflegegeld im Vergleichszeitraum um 6
% anstieg, haben die ambulanten Sachleistungen (Beauftragung eines
Pflegedienstes) mit einem Anstieg von 10 % an Bedeutung gewonnen. Die
Inanspruchnahme vollstationärer Pflegeleistungen stieg von 2003 bis
2005 um 9 %.