Pflegeformen und Pflegeleistungen


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Da die Lebenserwartung der Menschen in Deutschland stetig steigt, gehört es inzwischen zu den Lebensrisiken jedes Einzelnen, irgendwann selbst auf Pflege angewiesen zu sein. Auch die Wahrscheinlichkeit, in Zukunft einen Pflegefall im Kreise der engeren Verwandtschaft zu erleben, erhöht sich. Es wird also in irgendeiner Form fast jeden von uns treffen. Ist erst der „Ernstfall“ eingetreten, stehen existentielle Entscheidungen an. Deshalb ist es sinnvoll, sich bereits im Vorfeld mit dem Thema Pflege zu beschäftigen und sich mit den vielfältigen Möglichkeiten von Pflegearrangements im Rahmen der Leistungen der Pflegeversicherung auseinanderzusetzen. Die individuellen Bedarfe der pflegebedürftigen Person im Zusammenspiel mit ihrem Verwandtschafts- und Bekanntschaftsnetzwerk sollten bei der Entscheidung für eine Versorgungsform maßgeblich sein.


Selbständig zu Hause leben

Wohnen ist eines der Grundbedürfnisse des Lebens. Insbesondere im höheren Lebensalter verbringen die Menschen immer mehr Zeit in der eigenen Wohnung. Die eigenen vier Wände vermitteln Sicherheit und Geborgenheit und prägen weitgehend die Lebensqualität im Alter. Viele ältere Menschen ziehen es deswegen vor, zu Hause versorgt zu werden. Lesen Sie mehr über die vielfältigen Möglichkeiten ...

 

 

Ambulante Hilfen

Sind die räumlichen Voraussetzungen für eine Pflege in der Häuslichkeit gegeben, müssen sich die pflegebedürftige Person und deren Angehörige Klarheit darüber verschaffen, wer die einzelnen pflegerischen Schritte durchführen kann. Abhängig vom Schweregrad der Pflegebedürftigkeit und den familiären Unterstützungsmöglichkeiten können Hilfeleistungen durch professionelles Pflegepersonal notwendig werden. Lesen Sie mehr über die ambulanten Hilfen ...

 

 

Stationäre Pflege

Ist die Pflegebedürftigkeit allerdings so weit fortgeschritten, dass Angehörige und ambulant hinzugezogene Pflegekräfte in der Häuslichkeit an ihre Grenzen stoßen und/oder die pflegebedürftige Person sich in einer stationären Einrichtung besser aufgehoben fühlt, stehen in Brandenburg moderne und qualitätsorientierte Altenpflegeheime zur Verfügung. Lesen Sie mehr über die Möglichkeiten in der Stationären Pflege ...

 

 

Teilstationäre Pflege

So lange wie möglich in den vertrauten eigenen vier Wänden wohnen bleiben – auch wenn nicht rund um die Uhr eine Betreuungsperson zur Seite steht? Die Tages- und Nachtpflege bieten die Möglichkeit, diesem Wunsch nahe zu kommen: Ältere Menschen werden in einer so genannten teilstationären Einrichtung tagsüber oder in seltenen Fällen auch nachts gepflegt und betreut, ansonsten leben sie in ihrer eigenen Wohnung. Tages- und Nachtpflege sind u.a. sinnvoll, um pflegende Angehörige zu entlasten und/oder um eine angemessene Betreuung und Pflege zu sichern, wenn Angehörige berufstätig sind. Die teilstationäre Pflege ist besonders für Menschen mit Demenz geeignet, die in ihrer Alltagsgestaltungskompetenz eingeschränkt sind, und/oder einen veränderten Tag-Nacht-Rhythmus haben.

Diese Art der Pflege gilt als Sachleistung und kann gegebenenfalls mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Tages- und Nachtpflege bietet somit eine sinnvolle Alternative zur ambulanten Versorgung in den eigenen vier Wänden, weil in der Betreuungsgruppe der Tagespflegeeinrichtung neben der Grundpflege bzw. und der medizinischen Behandlungspflege beschäftigungstherapeutische Maßnahmen in der Gruppe durchgeführt werden können.

 

Kurzzeitpflege

In Folge einer kurzfristigen Verschlechterung des Gesundheitszustandes der pflegebedürftigen Person oder nach einem Krankenhausaufenthalt können stationäre Pflegeleistungen zur Verhinderung einer dauerhaften stationären Unterbringung übernommen werden.

Leistungen der Kurzzeitpflege werden für längstens vier Wochen im Gesamtwert von bis zu 1.432 Euro im Kalenderjahr erbracht. Sie umfassen die Grundpflege, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung.

Der Anspruch auf Kurzzeitpflege mindert den Anspruch auf Ersatzpflege nicht. Im Gegensatz zur Ersatzpflege besteht der Anspruch auf Kurzzeitpflege auch unabhängig davon, wie lange die pflegebedürftige Person im Vorfeld betreut wurde. Die Kurzzeitpflege stellt insofern ein Angebot dar, das besonders in Krisensituationen eine große Entlastung bietet.

 

Pflegevertretung/Verhinderungspflege

Ist die angehörige Pflegeperson aus persönlichen Gründen verhindert (z.B. Urlaub, Kur oder Krankheit), besteht ein Anspruch auf eine Pflegevertretung von bis zu vier Wochen im Jahr, jedoch erst nach einer mindestens 12 Monate andauernden häuslichen Pflege.

Für eine „Ersatzpflege“ durch einen ambulanten Pflegedienst oder entfernte Verwandte (ab dem 3. Verwandschaftsgrad – also z.B. Urenkel, Großnichten und –neffen) bzw. Nachbarn stehen der/dem Pflegebedürftigen bis zu 1.432 Euro zu. Diese Summe gilt für alle Pflegestufen.

Wird die Verhinderungspflege in einer stationären Einrichtung erbracht, übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen bis zu 1.432 Euro im Kalenderjahr; die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung sind – wie bei der häuslichen Pflege auch – von dem Pflegebedürftigen selbst zu tragen.

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vor Ort im Einsatz

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Eröffnungsrede

zur Pflegeinitiative am 2. Altenpflegetag

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