Fortbildung

 

Fortbildung ist Pflicht aller Beschäftigten in der Pflege. Sie ist unverzichtbar  für die Sicherung der Qualität in der Pflege. Speziell in der stationären Altenpflege regelt die Heimpersonalverordnung verbindliche fachliche Themen für Fortbildung, die aber auch Bedeutung in der ambulanten Pflege/Altenpflege haben.

 

Im Unterschied zur Weiterbildung gelten für die Fortbildung keine staatlich geregelten  Standards. Es liegt somit im Ermessen und in der Verantwortung des Trägers/Leiters einer Einrichtung oder eines Dienstes seinen Beschäftigten entsprechende Fortbildungsangebote zu unterbreiten, die eine qualifizierte Pflege und Betreuung ermöglichen. Fortbildungsangebote können bei den Trägern von Altenpflegeeinrichtungen als auch bei staatlich anerkannten Aus – und Weiterbildungsstätten für Pflegeberufe erfragt werden.

 


Weniger Stürze im Heim – AOK-Spezialisten schulen Heimmitarbeiter

Jeder kennt das Problem von Knochenbrüchen bei alten Menschen: vor allem Hüftfrakturen sind oft der Anfang vom Ende. Studien aus Süddeutschland zeigen, dass bei entsprechendem Training ältere Menschen in Heimen deutlich seltener stürzen als untrainierte Heimbewohner.
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Unser Infomobil Pflege

vor Ort im Einsatz

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Eröffnungsrede

zur Pflegeinitiative am 2. Altenpflegetag

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