Fortbildung
Fortbildung ist Pflicht aller Beschäftigten in der Pflege. Sie ist unverzichtbar für die Sicherung der Qualität in der Pflege. Speziell in der stationären Altenpflege regelt die Heimpersonalverordnung verbindliche fachliche Themen für Fortbildung, die aber auch Bedeutung in der ambulanten Pflege/Altenpflege haben.
Im Unterschied zur Weiterbildung gelten für die Fortbildung keine staatlich geregelten Standards. Es liegt somit im Ermessen und in der Verantwortung des Trägers/Leiters einer Einrichtung oder eines Dienstes seinen Beschäftigten entsprechende Fortbildungsangebote zu unterbreiten, die eine qualifizierte Pflege und Betreuung ermöglichen. Fortbildungsangebote können bei den Trägern von Altenpflegeeinrichtungen als auch bei staatlich anerkannten Aus – und Weiterbildungsstätten für Pflegeberufe erfragt werden.